Stiften und Spenden

Stiften und Spenden

Jede Bürgerin, jeder Bürger kann sich an der Bürgerstiftung Havixbeck beteiligen. Dies kann erfolgen durch

  • Zustiftungen, die das Kapital  der Bürgerstiftung erhöhen und ihr dadurch die Möglichkeit geben, mit den Zinserträgen auf Dauer Projekte zu fördern und damit auch das Vereinsleben in Havixbeck zu stärken. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr und beteiligen Sie sich an der Bürgerstiftung Havixbeck. Jeder Betrag hilft der Bürgerstiftung weiter.

 

  • Einzelspenden für die Verfolgung der gemeinnützigen Zwecke der Stiftung von A (Altenhilfe) bis Z (mildtätiger Zwecke).

 

  • Ehrenamtliche Mitarbeit bei bestimmten Projekten und Gremien. Hier darf sich jeder zur aktiven Mitarbeit angesprochen fühlen.

 

Wir freuen uns über große und kleine Beträge, denn sie dokumentieren den Willen, Verantwortung für die Mitbürgerinnen und Mitbürger zu übernehmen.

Von Bürgern für Bürger. Gemeinsam Gutes Anstiften.

Steuerhinweise

Die Bürgerstiftung Havixbeck ist vom Finanzamt Coesfeld, Steuernummer: 312/5717/1399 VST als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Sie können uns durch Zustiftungen und Spenden unterstützen. Die Stiftung stellt entsprechende Zuwendungsbestätigungen aus.

Abzugsmöglichkeiten:

 

  • Spenden und Zuführungen in das Vermögen von Stiftungen sind bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte

 

  • oder wahlweise (z. B. bei Unternehmern)  

 

  • bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abzugsfähig.

 

  • Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zustiftungen) können zusätzlich bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Der Stifter kann diesen Betrag auf 10 Jahre verteilen.

 

Um im Einzelfall die Nutzung steuerlicher Vorteile sicherzustellen, fragen Sie uns oder Ihren Steuerberater. Wir helfen Ihnen gerne weiter.